Wie viele andere Rassen ist auch der Pudel von der Dissidenz-Zucht betroffen. Unter Dissidenz-Zucht verstehen wir Zuchtstätten, in denen mit Hunden gezüchtet wird, welche die Anforderungen des offiziell zuständigen Rasseclubs, in der Schweiz des Schweizerischen Pudel Club SPC, sowie der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft SKG, nicht erfüllen.

Dissidente Züchter umgehen die Richtlinien des SPC und der SKG. Ihre Elterntiere stammen möglicherweise bereits aus einer wilden Zucht, oder sie stammen aus einer anerkannten Zucht, haben aber die Zuchtzulassung, das heisst die Formwertbeurteilung und Körverhaltensbeurteilung, nicht bestanden oder gar nie absolviert. Oder aber, sie erfüllen die gesundheitlichen Anforderungen für eine Zuchtzulassung nicht.

Die Zuchtreglemente des SPC und der SKG beinhalten auch tierschutzrelevante Vorschriften wie z.B. das Mindest- und Höchstalter der Zuchthündin, die Anzahl Würfe pro Hündin oder das Abgabealter der Welpen, welche ebenfalls oft nicht eingehalten werden. In diesen Zuchtstätten erfolgen auch keine Kontrollen der Aufzuchtbedingungen durch eine offizielle Stelle.

Mit oft ungerechtfertigt hohen Verkaufspreisen und der eigenhändigen Ausstellung von Abstammungspapieren, welche die Reinrassigkeit der Welpen belegen sollen, werden die Welpenkäufer getäuscht.

Welpen aus Dissidenz-Zuchten werden jedoch nicht ins Schweizerische Hundestammbuch SHSB eingetragen. Das heisst, mit diesen Hunden können keine Ausstellungen besucht werden, sie können nicht an Körungen des SPC teilnehmen und werden nie zur regulären Zucht zugelassen. Im Hundesport gelten für sie die gleichen Bestimmungen wie für einen Mischling.

Auf der Homepage des Schweizerischen Pudel Clubs sind alle Züchter und die Würfe publiziert.

Link zur Homepage http://www.pudel-spc.ch/pudel.asp?s=554

Ebenfalls gibt es Züchter, welche unter den «Erweiterte Grüne Weisung» (EGW) züchten. Die EGW Züchter unterstehen direkt der SKG und müssen das Zuchtreglement des Rasseclubs einhalten.

Link zur Homepage der SKG https://www.skg.ch/erweiterte-gruene-weisungen